Pressegroßhandel

Der Pressegroßhandel in Deutschland

Wir bringen die Zeitungen und Zeitschriften täglich in die Verkaufsstellen

Was immer auf der Welt passiert – am nächsten Tag liegt es druckfrisch an einer der über 113.000 Verkaufsstellen in Deutschland. Eine logistische Meisterleistung, die sich so selbstverständlich wie faszinierend täglich – vom Leser nahezu unbemerkt – vollzieht.

Die Grundlage für diese flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit einer Vielzahl von Informationen bildet die staatliche Regelung im Grundgesetz, die Presse und Meinungsfreiheit als tragende Grundsäule einer funktionierenden Demokratie im Artikel 5 festschreibt. Dort heißt es:

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”

Der verfassungsrechtliche Schutz der Presse reicht dabei über alle Handelsstufen – von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen.

Hergestellt von über 450 Verlagen führen vier Wege zum Leser – der Pressegroßhandel als Bindeglied zum Einzelhandel, das Abonnement als direkter Weg zum Konsument, der Lesezirkel als Modell zur Miete von Presse und der Bahnhofbuchhandel, dem aus historischer Entwicklung eine Sonderstellung zukommt.

Der Pressegroßhandel repräsentiert mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent hierbei den dominierenden Vertriebskanal. 58 Pressegroßhändler in der gesamten Bundesrepublik liefern täglich von den Verlagen bezogene Tageszeitungen, Wochenzeitschriften, Illustrierte und Magazine, Rätselhefte und Comics an die unterschiedlichsten Betriebsformen des Einzelhandels aus, den Discountern ebenso wie Kiosken, dem Pressefachhandel sowie Tankstellen und Bäckereien.

Das in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaute Grosso-System gründet auf fünf Prinzipien

Alleinauslieferungs-Recht

für ein von den Verlagen festgelegtes Gebiet.

Neutralität

und damit freien Marktzutritt für alle Verlage einerseits und prinzipielle Gleichbehandlung der Einzelhändler zur Sicherstellung der Überallerhältlichkeit der Ware andererseits.

Preisbindung

durch die Verlage über alle Handelsstufen um Presseprodukte der Preisspekulation zu entziehen.

Remissionsrecht

unverkaufter Exemplare über alle Handelsstufen zum Verlag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bevorratung im Handel und korrespondierend damit das Dispositionsrecht für den Verlag, der primär das Absatzrisiko trägt.

Gebiets- und Verwendungsbindung

bindet den Grossisten an die Grenzen der von den Verlagen vorgegebenen Gebietsgrenzen und den Einzelhändler an die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage der Presseerzeugnisse. Die Verwendungsbindung verpflichtet den Handel in den einzelnen Vertriebssparten, die für einen bestimmten Preis eingekauften Presse-Produkte auch nur einer bestimmten Verwendung zuzuführen.

Die tägliche Auslieferung von Presseerzeugnissen unterliegt oftmals strengen zeitlichen Restriktionen. Eine Vielzahl von Tageszeitungen und aktueller Zeitschriften muss in der Nacht binnen kürzester Zeit und in großen Stückzahlen zu Sendungen für den Einzelhandel kommissioniert und anschließend noch vor Ladenöffnung zu den Kunden gebracht werden.

Für die bundesweite Belieferung aller Presse-Einzelhändler legen die Grosso-Auslieferungs-Fahrzeuge dabei täglich etwa 357.000 km zurück, d.h. bei durchschnittlich etwa 300 Verkaufstagen rund 107 Millionen gefahrene Kilometer pro Jahr.